Datenträgervernichtung
Datenträgervernichtung
Datenträger, die nicht vollständig gelöscht werden können oder deren Löschung unwirtschaftlich wäre, werden von AfB angelehnt an DIN 66399 mechanisch geschreddert. Je nach Art der Datenträger halten wir dabei folgende Sicherheitsstufen ein:
✔ Magnetische Festplatten (HDDs) gemäß Sicherheitsstufen H4 oder H5
✔ Elektronische Datenträger (SSDs, Mobilgeräte) bis Sicherheitsstufe E4
✔ Optische Datenträger (CDs, DVDs) bis Sicherheitsstufe O4
✔ Disketten, ID-Karten, Magnetbandkassetten bis Sicherheitsstufe T5